RA Mayer / Prof. Dr. Nestler
Fortbildung Strafrecht / Strafprozeßrecht aktuell
23.03.2012
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
BGH 5 StR 376/11, Beschluss vom 27.10.2011
Beruht eine Ablehnungsgesuch darauf, die abgelehnten Richter hätten einen zuvor geltend gemachten Ablehnungsgrund gegen einen weiteren Richter falsch bewertet, so darf der zuvor abgelehnte Richter – ungeachtet der Erfolglosigkeit des ersten Antrags und ohne Rücksicht auf eine inhaltliche Bewertung der Richterablehnungen – an der Beschlussfassung über den zweiten Antrag offensichtlich jedenfalls dann nicht mitwirken, wenn die geltendgemachten Ablehnungsgründe in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.