RA Mayer / Prof. Dr. Nestler
Fortbildung Strafrecht / Strafprozeßrecht aktuell

23.03.2012

Aufklärungspflicht bei unberechtigt die Aussage verweigernden Zeugen

BGH 2 StR 195/11, Beschluss vom 28.12.2011

Hat die Aussage eines in der HV erschienenen, grundlos die Aussage verweigernden Zeugen erhebliche Bedeutung, so gebietet es die Aufklärungspflicht, Anstrengungen - ggf. gem. § 70 StPO - zu unternehmen, den Zeugen zu einer Auskunft zu bewegen. Auf einem entsprechenden Unterlassen beruht das Urteil nicht ausschließbar, wenn nicht sicher ist, dass die Ergreifung von Zwangsmitteln aussichtslos gewesen wäre.